Zitat von intrope am Dezember 5, 2017, 12:56 pm Uhr
Ja, denn im JuSchG §15 steht [...] Den Beschränkungen des Absatzes 1 unterliegen auch, ohne dass es einer Aufnahme in die Liste und einer Bekanntmachung bedarf, Trägermedien, die mit einem Trägermedium, dessen Aufnahme in die Liste bekannt gemacht ist, ganz oder im Wesentlichen inhaltsgleich sind [...].