FSK18: Eine Freigabe ab 18 Jahren wird erteilt, wenn ein filmischer Inhalt für Kinder und Jugendliche beeinträchtigend ist, jedoch keine einfache oder schwere Jugendgefährdung festgestellt wurde. Mit FSK 18 gekennzeichnete Filme können demnach nicht von der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz indiziert werden.
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