FSK0: Ab 0 Jahren werden Filme freigegeben, bei denen eine nachhaltig negative Wirkung für alle Altersgruppen ausgeschlossen wurden. Kleinkinder versetzen sich leicht in die Handlung und die handelnden Figuren. Insbesondere, wenn diese an ihre Alltagsrealität anknüpfen. Sie erleben filmische Inhalte direkt und spontan. Teilweise können Filme noch nicht als Ganzes erfasst werden. Damit kurze belastende oder bedrohliche Szenen keine nachhaltigen Ängste oder Irritationen auslösen, ist eine unmittelbare positive Auflösung oder emotionale Entlastung z.B. durch Humor wichtig.
FSK6: Ab 6 Jahren entwickeln Kinder zunehmend die Fähigkeit spannende und bedrohliche Momente in Filmen zu verarbeiten. Sie tauchen dabei immer noch stark in die Filmhandlung ein und fühlen mit den Identifikationsfiguren mit. Die Unterscheidung von fiktionalen Geschichten von der eigenen Lebensrealität entwickelt sich in dieser Altersgruppe und ermöglicht eine distanziertere Wahrnehmung. Dennoch sollten Spannungs- und Bedrohungsmomente in Filmen ab 6 Jahren eher kurz gestaltet sein und positiv aufgelöst werden. Negative Verhaltensmuster sollten abgelehnt werden.
FSK12: 12- bis 15-Jährige befinden sich in der Pubertät, einer Phase der Selbstfindung, die mit Unsicherheiten und Verletzbarkeit verbunden sein kann. Daher können zum Beispiel Filme, die zur Identifikation mit antisozialen oder destruktiven Figuren einladen, ein Gefährdungspotenzial darstellen. Filme, die gesellschaftlich relevante Themen problematisieren, sind für diese Altersgruppe durchaus zumutbar und wichtig für ihre Meinungsbildung und Entwicklung. Die Altersgruppe kennt aufgrund ihrer medialen Erfahrungen bereits zahlreiche Genres und die mit ihnen verbundenen Konventionen. Das Filmgeschehen kann rational und mit einer gewissen Distanz verarbeitet werden. Parental-Guidance-Regelung (PG): Kinder ab 6 Jahren können Kinofilme mit einer FSK Freigabe ab 12 Jahren besuchen, wenn sie ein Elternteil oder eine erziehungsbeauftragte Person dabei begleitet. Eltern haben dadurch das Privileg, aber auch die Verantwortung den individuellen Entwicklungsstand ihres Kindes bei der Auswahl von Kinofilmen einzuschätzen und ein gemeinsames Kinoerlebnis mit der ganzen Familie zu ermöglichen. Die Parental-Guidance-Regelung gilt nur für Filme mit einer FSK Freigabe ab 12 Jahren.
FSK16: 16- bis 18-Jährige verfügen bereits über sehr umfangreiche mediale Erfahrungen, können Genres und überzeichnete Darstellungen zuverlässig einordnen und das Filmgeschehen sehr differenziert betrachten. Problematisch für diese Altersgruppe können z.B. Filme und Serien sein, die Gewalt als Mittel zur Konfliktlösung zeigen, Sexualität außerhalb von partnerschaftlichen, gleichberechtigten Beziehungen darstellen oder Diskriminierung und politische Radikalisierung ohne ausreichend kritischen Kontext darstellen.
FSK18: Eine Freigabe ab 18 Jahren wird erteilt, wenn ein filmischer Inhalt für Kinder und Jugendliche beeinträchtigend ist, jedoch keine einfache oder schwere Jugendgefährdung festgestellt wurde. Mit FSK 18 gekennzeichnete Filme können demnach nicht von der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz indiziert werden.
SPIO/JK: Die Juristenkommission (JK) der SPIO kann eine gutachterliche Stellungnahme abgeben, wenn eine FSK-Kennzeichnung abgelehnt wurde. Die JK prüft, ob ein Medium gegen strafrechtliche Bestimmungen verstößt. Medien mit einer SPIO/JK Kennzeichnung dürfen grundsätzlich nur an Erwachsene abgegeben werden.
UNRATED: Als Unrated werden Filme gekennzeichnet, die der FSK -aus Kostengründen oder wegen Gewaltexzessen- nicht zur Prüfung vorgelegt wurden und daher in Deutschland nicht vertrieben & verkauft werden dürfen. Ein Zuwiderhandeln kann eine Beschlagnahme und/oder Einziehung zur Folge haben.
Weitere Infos zu Altersfreigaben und Prüfverfahren: GLOSSAR