SPIO/JK: Die Juristenkommission (JK) der SPIO kann eine gutachterliche Stellungnahme abgeben, wenn eine FSK-Kennzeichnung abgelehnt wurde. Die JK prüft, ob ein Medium gegen strafrechtliche Bestimmungen verstößt. Medien mit einer SPIO/JK Kennzeichnung dürfen grundsätzlich nur an Erwachsene abgegeben werden.
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